Baugesuch vereinfacht
Bei Bauten untergeordneter Bedeutung gestattet die Baubehörde eine vereinfachte Baueingabe. Der Unterschied gegenüber dem ordentlichen Baugesuchs-Verfahren besteht darin, dass bei diesem Verfahren das rechtliche Gehör durch den/die Gesuchsteller/in erbracht wird. Wenn die direkt angrenzenden Grundeigentümer ihre Einwilligung zum Baugesuch durch das Unterzeichnen der Baugesuchspläne bezeugen, kann auf die Publikation verzichtet werden.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 061 789 90 35 | bauverwaltung@buesserach.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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