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Güterregulierung Breitenbach-Büsserach

Hier können Sie auf die öffentlichen Dokumente der Güterregulierung Breitenbach-Büsserach zugreifen.


Öffentliche Auflage Bonitierungsgrundsätze GR Breitenbach-Büsserach

Gestützt auf § 43 der Verordnung über die Bodenverbesserungen in der Landwirtschaft (BoVO; BGS 923.12) vom 24. August 2002 sowie § 16 und § 30 der Statuten vom 7. Februar 2015 werden die Bonitierungsgrundsätze der Güterregulierung Breitenbach-Büsserach in der Zeit vom 12. Juni 2026 bis 13. Juli 2026 in den Gemeindeverwaltungen Breitenbach und Büsserach öffentlich aufgelegt.

Auflageorte:
Gemeindeverwaltung Büsserach, Breitenbachstrasse 22, 4227 Büsserach (während der Schalteröffnungszeiten)
Gemeindeverwaltung Breitenbach, Fehrenstrasse 5, 4226 Breitenbach (während der Schalteröffnungszeiten)

Während der Auflage finden am Dienstag, 16. Juni 2026, 17.00 – 18.30 Uhr in der Gemeindeverwaltung Büsserach und am Dienstag, 16. Juni 2026, 19.00 – 20.30 Uhr im Bürgergemeindehaus Breitenbach je eine Auskunftserteilung statt, an dem der Projektleiter und der Präsident der Schätzungskommission für Auskünfte zur Verfügung stehen.

Die Auflageakten finden Sie untenstehend. Verbindlich sind jedoch nur die Auflageakten in den Auflagelokalen. 

Einsprachen gegen die Bonitierungsgrundsätze sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens 13. Juli 2026 mit eingeschriebenem Brief an die Schätzungskommission der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach (Herr Jakob Eggenschwiler, Präsident, Thalstrasse 24, 4712 Laupersdorf) einzureichen; sie müssen eine schriftliche Begründung und einen Antrag enthalten.

Vorstand der Flurgenossenschaft Breitenbach-Büsserach

Dokumente

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Bonitierungsgrundsätze GRBB_Auflageexemplar (PDF, 526 kB) Download 0 Bonitierungsgrundsätze GRBB_Auflageexemplar