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Sicherheit

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Polizei

Polizeiposten Breitenbach
Passwangstrasse 29
4246 Breitenbach
Tel. 061 785 77 01
www.polizei.so.ch

 

Regionale Zivilschutzorganisation Thierstein - RZSO

Zivilschutzstellenleiterin / Aktuarin Kommission
RZSO Thierstein
Frau Elvira Linz-Kamber
Postfach 244
4227 Büsserach
E-Mail: stellenleitung@rzsothierstein.ch
Tel. 061 781 43 68

http://www.rzsothierstein.ch

 

Regionaler Führungsstab Thiertein - RFS

Stabschef RFS Thierstein
Herr
Sascha Kohler
Hauptstr. 43
4233 Meltingen
Tel. 061 791 19 19
Natel 079 744 32 44
Mail stabchef@frs-thierstein.ch
http://www.rfs-thierstein.ch

 

Feuerwehr Büsserach

Feuerwehrkommandant
Feuerwehr Büsserach
Herr Ronny Dobler
Postfach 27
4227 Büsserach
Natel 078 774 56 50
http://www.lodur-so.ch/buesserach

 

Friedensrichter

Rolf T. Hallauer    
Obere Grabenstrasse 37 
4227 Büsserach
Tel.   079 292 52 31

 

Der Friedensrichter kommt bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Einsatz, so z.B. bei arbeitsrechtlichen, erbrechtlichen oder nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei sonstigen zivilrechtlichen Streitsachen, Forderungen und dergleichen; nicht aber bei mietrechtlichen Angelegenheiten. Wir machen darauf aufmerksam, dass Friedensrichterverhandlungen gebührenpflichtig sind.

Zuständigkeit des Friedensrichters in den Gemeinden im Kanton Solothurn

Vergleich / Einigung bis zu einer Million Franken

Entscheid / Urteil bis 2000 Franken

Voraussetzung
Beiden Parteien oder Geschäftssitz müssen in der gleichen Gemeinde Büsserach wohnhaft sein.

Der Streitwert kann eine Million Schweizer Franken betragen und der Friedensrichter muss die Parteien zu einer Schlichtungsverhandlung vorladen, sofern diese beide in der Gemeinde wohnen oder Geschäftsdomizil haben. Entweder gibt es einen Vergleich/eine Einigung oder andernfalls ist der Klägerpartei die Klagebewilligung auszustellen (z. Hd. Richteramt Dorneck-Thierstein).

Geht es um einen Streitwert von maximal CHF 2'000.00 oder weniger, dann KANN der Friedensrichter einen Entscheid/ein Urteil fällen, sofern die Klägerpartei ein Urteil verlangt hat.

Keine Zuständigkeit
Streitsachen bezüglich Hunde und Hundehaltung ist Sache des Oberamtes. Bei baurechtlichen Meinungsverschiedenheiten (Grundstückgrenzen, Wegrechte etc.) wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung (Bauverwaltung).

 

Sektionschef/in

Margrith Martina-Wey
Sektionswesen Thierstein
Amthaus, Amthausstrasse 2
4226 Breitenbach
Tel. 061 785 77 95
E-Mail: sektionswesen.breitenbach@vd.so.ch

Zugehörige Objekte

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