Beglaubigungen
Unterschriftsbeglaubigungen
- Es ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass)
- die Unterschrift ist in Anwesenheit der Verwaltungsangestellten zu tätigen
Beglaubigung von Kopien
- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Verwaltungsangestellten werden eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen
Beglaubigungen sind während den Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung möglich.
Preis
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindeschreiberei | 061 789 90 32 | cathrin.schmid@buesserach.ch |