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Beglaubigungen

Unterschriftsbeglaubigungen

- Es ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Gemeindeverwaltung notwendig
- Mitzubringen ist ein gültiger Personalausweis (Identitätskarte oder Pass)
- die Unterschrift ist in Anwesenheit der Verwaltungsangestellten zu tätigen

 

Beglaubigung von Kopien

- Das Originaldokument muss mitgebracht werden
- Die Verwaltungsangestellten werden eine Kopie davon erstellen und diese beglaubigen

 

Beglaubigungen sind während den Öffnungszeiten am Schalter der Einwohnerkontrolle der Gemeindeverwaltung möglich.

Preis

gratis

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