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Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen an Ihrem neuen Wohnort alles Gute!

Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Wegzug ab. Die Abmeldung ist kostenlos und kann auf folgende Weise erfolgen:


Online-Abmeldung über eUmzug
Schweizer Bürger/-innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige können sich bequem über eUmzug abmelden. Für Drittstaatsangehörige ist die Online-Abmeldung nur bei einem Wegzug innerhalb desselben Kantons möglich.

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https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so


 

 


Persönliche Abmeldung am Schalter
bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Schweizer Bürger/-innen: Ausweis und neue Adresse
  • Ausländische Staatsbürger/-innen: Ausländerausweis und neue Adresse

 

Wegzug ins Ausland

  • Schweizer Bürger/-innen sowie ausländische Staatsbürger/-innen mit C-Bewilligung, die dauerhaft ins Ausland ziehen, müssen mindestens zwei Monate vor dem Wegzug mit dem Bereich Steuern des Kantons Solothurn kontakt aufnehmen. 
  • Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzug gemeldet werden.
  • Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn der Auslandaufenthalt länger als sechs Monate dauert.

 

Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: https://www.ch.ch/de/wohnen/umzug/checkliste-fur-den-umzug

Preis

Gratis

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