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Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.so.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Das Wahllokal ist jeweils am Abstimmungssonntag von 10:00 - 11:00 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Gemeindehaus, Breitenbachstrasse 22, 4227 Büsserach

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Antwortcouvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit den Stimm- oder Wahlzetteln in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortcouvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es in den Briefkasten für Abstimmungen neben dem Eingang zum Gemeindehaus einwerfen. Der Brief muss spätestens am Samstag um 19:00 Uhr beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortcouvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
  • das Stimmcouvert mit Kennzeichen versehen ist