Teilweise Aufhebung des Fischereiverbotes und Betretungsverbots in Fliessgewässer
Das Fischerei- und Betretungsverbot vom 13. Juli wird per sofort aufgehoben. Ausgenommen davon bleiben die Patentstrecken der Dünnern, Lüssel, Lützel sowie des Chastelbaches: In diesen Gewässerabschnitten gilt das Fischereiverbot weiterhin.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung des Kantons unter Medienmitteilung Fischerei- und BetretungsverbotExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. sowie der Allgemeinverfügung im Anhang.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Allgemeinverfügung Teilaufhebung (PDF, 174 kB) | Download | 0 | Allgemeinverfügung Teilaufhebung |