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Feuerverbot-auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft

27. August 2026

Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 4 "gross"

Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden. 

Verhaltensanweisungen

Es ist verboten, im Wald, in Waldesnähe, an See- und Flussufern (Abstand 200m) mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, Pettets, etc.) zu feuern.

  • Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. (Details im FAQ unten)

Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.

Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert. (26.08.2026)

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben. 

Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.

Feuer- und Feuerwerksverbot Kanton Solothurn 03.07.2026

Kanton Solothurn: Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet infolge akuter Trockenheit

Aufgrund hoher Temperaturen und fehlender Niederschläge herrscht derzeit im Kanton Solothurn akute Trockenheit. Dadurch ist die Waldbrandgefahr auf die Gefahrenstufe 4 (gross) angestiegen. Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene kantonale Ämter hat die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn heute ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot für das ganze Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen haben im ganzen Kanton Solothurn zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Die Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn hat deshalb in Absprache mit der Solothurnischen Gebäudeversicherung, dem Amt für Wald, Jagd und Fischerei und dem Kantonalen Führungsstab ein absolutes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie ein grundsätzliches Feuerwerksverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet verfügt. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Keine Ausnahmebewilligungen für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F4

Aufgrund der anhaltenden Hitze, der Trockenheit und der erhöhten Waldbrandgefahr werden derzeit keine Ausnahmebewilligungen für Feuer oder Feuerwerke erteilt. Dies gilt auch für bewilligungspflichtige Grossfeuerwerke der Kategorie F4. Wir bitten um Verständnis.

Was gilt für das Siedlungsgebiet? (26.08.2026)

Das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem gesamten Gebiet des Kantons Solothurn verboten, demzufolge auch im Siedlungsraum.

Feuern und Grillieren ist im Siedlungsraum erlaubt. Trotzdem bitten die Solothurner Behörden die Bürgerinnen und Bürger, durch verantwortungsbewusstes Handeln Brände zu verhindern und dadurch weder Menschen, Tiere noch die Umwelt zu gefährden. In diesem Zusammenhang gelten folgende Empfehlungen:

  • Benutzen Sie beim Grillieren ausschliesslich fest eingerichtete Feuerstellen oder Cheminées.
  • Lassen Sie Feuerstellen und Cheminées nie unbeaufsichtigt und verlassen Sie diese erst, wenn die Glut vollständig gelöscht ist.
  • Halten Sie beim Feuern und Grillieren einen ausreichend grossen Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie beispielsweise Vorratsholz, Hecken oder trockenem Laub ein.
  • Beachten Sie den Funkenwurf und die Windverhältnisse. Entfachen Sie bei starkem Wind kein Feuer.
  • Halten Sie vorsorglich geeignete Löschmittel wie Wasser oder einen Feuerlöscher bereit.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand kommen, muss unverzüglich über den Notruf 118 die Feuerwehr alarmiert werden.

 

Aktuellste Informationen finden Sie auf www.so.ch unter Waldbrandgefahr.

 

Zugehörige Objekte

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Allgemeinverfuegung_Widerruf_absolutes_Feuerverbot (PDF, 85 kB) Download 0 Allgemeinverfuegung_Widerruf_absolutes_Feuerverbot
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