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Ablösung des physischen Dienstbüchleins

13. Mai 2026

Die Schweizer Armee ersetzt per 1. Juni 2026 das physische Dienstbüchlein durch den digitalen Dienstmanager, womit die Kommunikation und Nachweisführung für Angehörige der Armee vollständig digitalisiert werden. Dies gilt auch für die Abteilung Zivilschutz. Das Dienstbüchlein muss somit bei Adress- und Berufswechseln, Namens- und Geschlechtsänderungen nicht mehr dem Kreiskommando, Bereich Sektionswesen zugestellt werden.

 

Das physische Dienstbüchlein dient nach dem 1. Juni 2026 weiterhin als Beweismittel bei Widersprüchen zwischen Eintragungen im Dienstbüchlein und Eintragungen in den Systemen aus der Zeit vor dem 1. Juni 2026. Alle AdA, die ein physisches Dienstbüchlein erhalten haben, müssen dieses deshalb bis zur Entlassung aus der Armee aufbewahren.