Schweizer Pass und Identitätskarte
Wichtig:
Änderungen im Ausstellverfahren Pass/Identitätskarte! Ab 1. März 2010 wurde der biometrische Pass 10 flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. Das Antragsverfahren läuft deshalb nicht mehr über die Gemeinden! Bei den Gemeinden können keine Passanträge und keine Kombianträge mehr bearbeitet werden. Die Identitätskarten (ohne elektronisch gespeicherten Daten) können weiterhin bei den Gemeinden beantragt werden.
Gültigkeit der alten Ausweisgeneration
Die Pässe und die Identitätskarten der alten Generation behalten ihre Gültigkeit bis zu den angegeben Ablaufdaten.
Ihre Ansprechpartner
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Cathrin Schmid
Gemeindeschreiberei
cathrin.schmid@buesserach.ch
Vanessa Jost
Einwohnerkontrolle
sekretariat@buesserach.ch
Ausstellung einer Identitätskarte
Bitte melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle, damit ein Antragsformular ausgestellt und von Ihnen unterschrieben werden kann.
Dazu bringen sie folgende Unterlagen mit:
- alte Identitätskarte
- ein aktuelles Passfoto, nicht älter als 1 Jahr
- bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde
- bei Bedarf den Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils: "Ausstellung einer Identitätskarte"
Ausstellung eines Reisepasses (oder Kombiantrag)
Um einen Pass zu beantragen, müssen Sie wie folgt vorgehen:
Einen Antrag stellen:
- über das Internet unter www.schweizerpass.ch
- telefonisch unter 032 627 63 70
- oder direkt mit persönlicher Vorsprache beim Ausweiszentrum in Solothurn
- der alte Pass/die alte Identitätskarte
- bei Verlust des Ausweises eine Verlustmeldung einer schweizerischen Polizeibehörde
- bei Bedarf den Nachweis über das Sorgerecht bzw. die Einwilligungserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
Zur Biometriedatenerfassung muss kein Foto mitgebracht werden.
Die Kosten sind bei Antragsstellung im Passbüro zu begleichen.
Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer beantragen Sie den Pass bei Ihrer Schweizer Vertretung.
Ausstellung eines provisorischen Passes
Wenn die Zeit zur Beantragung eines ordentlichen Passes oder einer Identitätskarte nicht ausreicht, kann ein provisorischer Pass beantragt werden. Die maximale Gültigkeit für einen provisorischen Pass beträgt 12 Monate. Das Ausweiszentrum in Solothurn erstellt in kurzer Frist einen provisorischen Pass, welcher dort persönlich abgeholt werden muss. Für die Beantragung eines provisorischen Passes sind die gleichen Unterlagen mitzubringen wie für den ordentlichen Pass. Der provisorische Pass ist sofort nach Beendigung der Reise der ausstellenden Behörde (Ausweiszentrum/Notpassstelle) abzugeben. Der provisorische Pass kostet CHF 100.00 (plus allfällige Portokosten). In ganz dringenden Fällen kann am Flughafen ein provisorischer Pass beantragt werden. Die Ausstellung eines provisorischen Passes am Flughafen kostet mindestens CHF 150.00.
Adresse und Erreichbarkeit des Ausweiszentrums:
Migration und Schweizer Ausweise
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12 (5. Stock)
4509 Solothurn
Telefon: 032 627 63 70
Fax: 032 627 63 71
E-Mail: ausweiszentrum@ddi.so.ch
Homepage: www.ausweiszentrum.so.ch
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr / 13.30 - 19.00 Uhr
Weitere Infos zu Gebühren und Gültigkeit von Ausweisen, sowie Kontaktangaben und Erreichbarkeit der Passbüros etc. finden Sie auf unserem Merkblatt.
zur Abteilung Einwohnerkontrolle und Gemeindeschreiberei
