Hundemarken
Die Hundesteuer von Fr. 100.- wird jeweils vom 1. April bis 1. Mai eingezogen.
Die Meldepflicht besteht für alle Hunde. Für Diensthunde ist der entsprechende Ausbildungsausweis vorzulegen.
Wurde ein Hund nach dem 1. April drei Monate alt oder neu erworben, ist dies unaufgefordert innert 14 Tagen zu melden.
Hundebesitzer, welche keinen Hund mehr halten, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden.
Alle Hunde müssen mit Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet sein. Die Nummer muss beim Bezug der Hundetaxe angegeben werden.
