Erleichterte Einbürgerung
Ausländer mit schweizerischem Ehepartner können - sofern sie die Voraussetzungen erfüllen - das Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen. Sie erhalten das Kantons- und Gemeindebürgerrecht ihres schweizerischen Ehepartners. Das entsprechende Formular kann bei der Wohngemeinde bezogen werden.
Auskünfte erteilt: Bundesamt für Ausländerfragen, Quellenweg 15, 3003 Bern,
Telefon 031 322 11 13, www.auslaender.ch
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Solothurn für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
- Verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin und folgende Fristen:
- 5 Jahre total in der Schweiz
- Seit 3 Jahren verheiratet
- Seit 1 Jahr am Wohnort gemeldet
- In die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert sein und die schweizerische Rechtsordnung beachten.
Weitere Infos unter:
www.so.ch
www.ch.ch
