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Hundesteuer

  • Die Hundesteuer von Fr. 120.- wird jeweils im April eingezogen. Sie erhalten dafür eine Rechnung per Post.
  • Wurde ein Hund nach dem 1. April drei Monate alt oder neu erworben, ist dies unaufgefordert innert 14 Tagen zu melden.
  • Hundebesitzer, welche keinen Hund mehr halten, werden gebeten, dies der Gemeindeverwaltung zu melden.
  • Die Meldepflicht besteht für alle Hunde. Für Diensthunde ist der entsprechende Ausbildungsausweis vorzulegen.

Preis

120.--

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